Ein Zuschuss (engl. Grant) ist ein Transfer in Form von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen, für den grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. Öffentliche Investitionszuschüsse können auch bedingt oder unbedingt rückzahlbar sein. Derjenige, der den Zuschuss vergibt, wird als Geber (engl. Donor) bezeichnet.
Bilanzierung
Bei der Bilanzierung eines privaten Zuschusses muss man unterscheiden zwischen
Zuschüssen eines Gesellschafters, die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergeben: diese stellen bei einer Personengesellschaft zusätzliches Eigenkapital dar. Bei Kapitalgesellschaften wird der Zuschuss als Kapitalrücklage bilanziert.
Zuschüssen, die Bestandteil einer Gegenleistung sind: diese werden als passive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, da solche Zuschüsse die Anschaffungskosten des Unternehmens mindern oder ein Entgelt für künftige Leistungen darstellen.
Bei der Bilanzierung öffentlicher Zuschüsse muss man unterscheiden zwischen
Bedingt rückzahlbaren Zuschüssen: hier muss im Einzelfall die Bilanzierung geprüft werden.
Unbedingt rückzahlbaren Zuschüssen: diese sind als Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu buchen.
Nicht rückzahlbaren Zuschüssen (für eine Investition): diese können
entweder von den Anschaffungs-/Herstellungskosten einer Investition abgesetzt und somit durch verminderte Abschreibungen über die Nutzungszeit der Investition verteilt werden;
oder direkt als Ertrag der Periode, in der der Zuschuss erhalten wurde, verbucht werden.
Siehe auch
Zuschusselement
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